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Tier mit Vorerkrankung versichern?
Ehrliche Antworten – und was trotzdem möglich ist.
„Mein Tier hatte schon einmal etwas – geht das überhaupt noch?“ Eine ehrliche und wichtige Frage. Hier erfahren Sie, wie Versicherer mit Vorerkrankungen umgehen und was Sie trotzdem tun können.
Sind Vorerkrankungen versicherbar?
Grundsätzlich gilt: Bereits bestehende oder bekannte Erkrankungen sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen. Eine Versicherung sichert das künftige, ungewisse Risiko ab – nicht das, was schon eingetreten ist. Das ist bei nahezu allen Tierversicherern so.
Was Sie trotzdem tun können
- Jetzt abschließen, solange alles gut ist: Der beste Schutz vor dem Vorerkrankungs-Problem ist ein früher Abschluss. Alles, was danach neu auftritt, ist abgesichert.
- Den Einzelfall prüfen lassen: Manche ausgeheilte Bagatellen werden anders bewertet als chronische Leiden. Was in Ihrem Fall geht, klären wir offen und persönlich.
- Weitere, gesunde Tiere absichern: Haben Sie mehrere Tiere, lohnt sich der Schutz für die (noch) gesunden auf jeden Fall.
Ehrlich beraten statt Erwartungen wecken
Ich verspreche Ihnen nichts, was nicht geht – aber ich prüfe ehrlich, was möglich ist. Manchmal ist es mehr, als man denkt.
So läuft die Gesundheitsangabe
Beim Abschluss werden Fragen zum Gesundheitszustand Ihres Tieres gestellt. Wichtig ist, diese ehrlich und vollständig zu beantworten – so vermeiden Sie später Ärger bei der Leistung. Auf dieser Basis prüft der Versicherer, was abgesichert werden kann.
Ein Beispiel aus der Praxis
Hatte Ihre Katze vor Jahren eine ausgeheilte Ohrentzündung, ist das oft unproblematisch. Eine chronische Nierenerkrankung dagegen wird in der Regel ausgeschlossen. Deshalb schaue ich mir jeden Fall einzeln an, statt pauschal abzuwinken.
Lassen Sie Ihren Fall ehrlich prüfen
Ich schaue persönlich, was für Ihr Tier möglich ist – unverbindlich und offen.
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Die genannten Kosten sind unverbindliche, allgemeine Richtwerte und können je nach Klinik, Region, Aufwand und Einzelfall deutlich abweichen. Leistungen, Wartezeiten und Beiträge richten sich nach dem jeweils gültigen Tarif und den Versicherungsbedingungen der HanseMerkur. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Beratung – gerne prüfe ich Ihren Fall persönlich.